Datenschutzerklärung

Allgemein

Rechte betroffener Personen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Art. 15 DSGVO regelt ein Auskunftsrecht und damit das Recht einer betroffenen Person, eine Bestätigung zu verlangen, ob die betreffenden personenbezogene Daten verarbeitet werden. Gegebenenfalls bekommen diese Personen Auskunft über Ihre Daten und Informationen, über die Verarbeitungszwecke, deren Herkunft, EmpfängerIn und über die Dauer der Speicherung sowie über ihre Rechte.

Art. 16 DSGVO eröffnet das Recht, die Berichtigung, sowie im Hinblick auf den Zweck, die Vervollständigung der betreffenden unzutreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen.

Art. 17 Abs. 1 DSGVO statuiert - mit bestimmten Ausnahmen - das Recht, die Löschung von Daten zu verlangen. Art. 17 Abs. 2 DSGVO regelt ein „Recht auf Vergessenwerden“, wenn die verantwortliche Stelle die zu löschenden Daten öffentlich gemacht hat.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eine Kopie von personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten.

Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO hat der Betroffene aus bestimmten Gründen ein Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt. Nach Art. 77 EU-DS-GVO hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.